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   OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76   

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https://dejure.org/1977,7853
OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76 (https://dejure.org/1977,7853)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.1977 - 6 U 170/76 (https://dejure.org/1977,7853)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 6 U 170/76 (https://dejure.org/1977,7853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 08.11.1973 - 6 U 43/72
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76
    Insbesondere kommt eine falsche Beladung allein als Ursache des Sinkens nicht in Betracht, würde andererseits zur Annahme anfänglicher Fahruntüchtigkeit aber ausreichen (vgl HansOLG Hamburg, VersR 74, 645; BGH VersR 75, 1117).

    Dass sie es auch schon während der Beladung gewesen sein musste, liegt auf der Hand; der Senat hat das bereits an anderer Stelle (vgl VersR 74, 645) ausgeführt, so dass darauf verwiesen werden kann.

    Der Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen der Hafenfrachtschifffahrt betreibenden Firmen des Hafens H. und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen geht fehl, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats die Haftung für anfängliche Seeuntüchtigkeit (Fahruntüchtigkeit) nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (vgl BGHZ 46, 356; VersR 75, 1117; HansOLG Hamburg, VersR 72, 365; 73, 1060; 74, 645).

  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 164/73

    Schiff - Falsche Beladung - Anfängliche Fahruntüchtigkeit - Kentern -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76
    Insbesondere kommt eine falsche Beladung allein als Ursache des Sinkens nicht in Betracht, würde andererseits zur Annahme anfänglicher Fahruntüchtigkeit aber ausreichen (vgl HansOLG Hamburg, VersR 74, 645; BGH VersR 75, 1117).

    Der Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen der Hafenfrachtschifffahrt betreibenden Firmen des Hafens H. und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen geht fehl, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats die Haftung für anfängliche Seeuntüchtigkeit (Fahruntüchtigkeit) nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (vgl BGHZ 46, 356; VersR 75, 1117; HansOLG Hamburg, VersR 72, 365; 73, 1060; 74, 645).

  • BGH, 29.06.1951 - I ZR 27/51

    Haftung des Schiffseigners

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76
    Beide beziehen sich zur Stützung ihrer Ansicht zu Unrecht auf die in NJW 52, 64 abgedruckte Entscheidung des BGH, die sich (aaO S 66) mit der anders gearteten Frage befasst, wann eine neue Reise im Sinne des § 114 BSchG beginnt.
  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 72/71

    Frachtführer - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fahruntüchtigkeit -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76
    Der Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen der Hafenfrachtschifffahrt betreibenden Firmen des Hafens H. und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen geht fehl, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats die Haftung für anfängliche Seeuntüchtigkeit (Fahruntüchtigkeit) nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (vgl BGHZ 46, 356; VersR 75, 1117; HansOLG Hamburg, VersR 72, 365; 73, 1060; 74, 645).
  • OLG Hamburg, 27.05.1971 - 6 U 18/71
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76
    Der Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen der Hafenfrachtschifffahrt betreibenden Firmen des Hafens H. und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen geht fehl, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats die Haftung für anfängliche Seeuntüchtigkeit (Fahruntüchtigkeit) nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (vgl BGHZ 46, 356; VersR 75, 1117; HansOLG Hamburg, VersR 72, 365; 73, 1060; 74, 645).
  • RG, 20.05.1936 - I 330/35

    1. Wie gestaltet sich die Haftung des Staates für den Schaden, den die Besatzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1977 - 6 U 170/76
    Aufwendungen zur Hebung und Wiederherstellung sind daher nicht abzuziehen (vgl RGZ 151, 271, 275ff; Vortisch-Zschucke, Anm 4.d) zu § 114; Prüßmann, Anm C 1 zu § 774; aA Hamburg, OLG 6, 362; OLG Kiel, HansRGZ 36, 167 Nr. 51).
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